Das Wichtigste auf einen Blick
Einführung in Wasserschäden und ihre versicherungsrechtliche Bedeutung
Wasserschäden zählen zu den häufigsten und kostspieligsten Problemen, mit denen Hausbesitzer und Mieter in Deutschland konfrontiert werden. Ob durch einen plötzlichen Rohrbruch, Starkregen, Rückstau aus dem Abwassersystem oder schleichende Leitungswasserschäden – die Folgen können gravierend sein. Nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch der gesamte Hausrat kann durch eindringendes Wasser erheblich beschädigt werden. Möbel, Elektrogeräte, persönliche Wertgegenstände und sogar Erinnerungsstücke sind oft unwiederbringlich verloren.
Die Kosten für die Beseitigung von Wasserschäden sind häufig hoch und können schnell mehrere Tausend Euro betragen. Besonders betroffen sind Keller und Souterrainwohnungen, da sie bei Starkregen oder Rückstau als erste überflutet werden. Aber auch in oberen Stockwerken können defekte Wasserleitungen oder undichte Dächer zu erheblichen Schäden führen.
Für Hausbesitzer und Mieter ist es daher unerlässlich, sich frühzeitig mit dem Thema Versicherungsschutz auseinanderzusetzen. Die richtige Versicherung – sei es eine Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung oder eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein – ist der Schlüssel, um im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Während die Wohngebäudeversicherung in erster Linie für Schäden am Gebäude selbst aufkommt, schützt die Hausratversicherung den persönlichen Besitz. Die Elementarschadenversicherung wiederum ist bei Naturereignissen wie Überschwemmung oder Starkregen unverzichtbar.
Hinweis:
Ein umfassender Versicherungsschutz deckt im Schadensfall sowohl Gebäudeschäden als auch den Hausrat und notwendige Sanierungsmaßnahmen ab. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann die finanziellen Folgen eines Wasserschadens deutlich begrenzen.
Typische Schadensbilder: Wenn Wasser durch das Mauerwerk eindringt
Nach heftigem Regen steht plötzlich Wasser im Keller, Putz platzt von der Kellerwand ab, Tapeten lösen sich und Salzausblühungen zeigen sich an den Wänden. Diese Szenarien erleben Hausbesitzer in Deutschland regelmäßig – besonders seit den zunehmenden Starkregenereignissen der letzten Jahre.
Das Spektrum der Schadensbilder ist breit gefächert. So zeigte der Starkregen im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, wie Wasser seitlich durch Kellerwände eindringt und ganze Gebäude beschädigen kann – bei bestehender Elementarschadenversicherung wurden solche plötzlich eintretenden Ereignisse in der Regel reguliert. Neben Extremwetter zählen auch Rohrbrüche oder undichte Leitungen, etwa unter Fliesen, zu den typischen Ursachen plötzlicher Wasserschäden, die häufig eine aufwendige Sanierung erfordern.
Anders sieht es bei einem Altbau aus, dessen Außenwand seit Jahren Feuchtigkeit aufweist. Fehlt hier die Horizontalabdichtung, handelt es sich meist nicht um einen Versicherungsfall, sondern um ein klassisches Instandhaltungsproblem. Der Unterschied zwischen einem plötzlichen Ereignis und langsamer Durchfeuchtung ist versicherungsrechtlich entscheidend.
Besonders tückisch sind Hanghäuser, bei denen Wasser nach Erdrutschen oder bei Hangdruck seitlich ins Mauerwerk eindringt. Auch Lichtschächte vor Kellerfenstern stellen Schwachstellen dar, durch die Regenwasser durch die Wand kommt und schnell ins Gebäude gelangen kann. Lichtdurchlässige und gut abgedichtete Lichtschächte sind daher wichtig, um sowohl ausreichend Licht in den Keller zu lassen als auch das Eindringen von Wasser und Schmutz zu verhindern. Die typischen Spätfolgen – Salzausblühungen, abplatzender Putz und Schimmelbildung – entwickeln sich oft erst Wochen oder Monate nach dem eigentlichen Wassereintritt und erschweren folglich die Ursachenklärung.
Zur Beweissicherung empfehlen Experten, bereits bei ersten Anzeichen von Feuchtigkeit Fotos anzufertigen und Feuchtemessungen durchführen zu lassen. Ein Gutachten kann später den Unterschied zwischen Regulierung und Ablehnung ausmachen. Die regelmäßige Wartung und Reinigung der Abflüsse ist zudem eine wichtige Maßnahme, um Überschwemmungen und damit verbundene Wasserschäden zu verhindern.

Folgeschäden wie Schimmel, Salzausblühungen und statische Beeinträchtigungen können nach Wasserschäden erhebliche Risiken verursachen.
Spezielle Schäden: Schimmel, Salzausblühungen und statische Probleme
Ein Wasserschaden bleibt selten ohne Folgen – oft treten nach dem eigentlichen Wassereinbruch weitere, teils schwerwiegende Schäden auf. Besonders gefürchtet sind Schimmel, Salzausblühungen und statische Probleme, die nicht nur die Substanz des Hauses, sondern auch die Gesundheit der Bewohner gefährden können.
Schimmel bildet sich schnell, wenn Feuchtigkeit in Wände, Decken oder Fußböden eindringt und nicht rechtzeitig entfernt wird. Die Sporen sind nicht nur unansehnlich, sondern können auch Allergien, Atemwegserkrankungen und andere gesundheitliche Beschwerden verursachen. Gerade in Kellern, die nach einem Wasserschaden nicht ausreichend getrocknet werden, ist das Risiko besonders hoch. Die Hausratversicherung kann in bestimmten Fällen die Kosten für die Reinigung und den Ersatz beschädigter Einrichtungsgegenstände übernehmen, während die Wohngebäudeversicherung für die Kostenübernahme bei der Sanierung der betroffenen Bauteile zuständig ist.
Salzausblühungen entstehen, wenn Wasser durch das Mauerwerk zieht und dabei gelöste Salze an die Oberfläche transportiert. Diese weißen, kristallinen Ablagerungen zerstören langfristig den Putz und das Mauerwerk und können zu erheblichen Folgeschäden führen. Die Beseitigung ist aufwendig und kostenintensiv – hier ist es wichtig, dass die Versicherung die Kosten für die Sanierung übernimmt, sofern ein versicherter Wasserschaden vorliegt.
Noch gravierender sind statische Probleme, die durch anhaltende Feuchtigkeit oder wiederholte Wasserschäden im Keller oder an den Grundmauern entstehen können. Wenn das Fundament oder tragende Wände durchfeuchtet werden, kann die Stabilität des gesamten Gebäudes gefährdet sein. In solchen Fällen ist schnelles Handeln gefragt: Neben der sofortigen Schadensbegrenzung sollten Hausbesitzer und Mieter umgehend ihre Versicherung informieren und einen Sachverständigen hinzuziehen. Die Elementarschadenversicherung kann bei Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung oder Starkregen die Kosten für die Instandsetzung übernehmen, sofern der entsprechende Schutzbaustein abgeschlossen wurde.
Um das Risiko solcher Folgeschäden zu minimieren, empfiehlt es sich, regelmäßig die Entwässerungssysteme des Hauses zu überprüfen, Rückstauklappen zu installieren und auf eine funktionierende Kellerabdichtung zu achten. Präventive Maßnahmen sind nicht nur baulich sinnvoll, sondern können auch im Versicherungsfall entscheidend sein, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Wer als Hausbesitzer oder Mieter bei einem Wasserschaden schnell und richtig reagiert, schützt nicht nur sein Eigentum, sondern auch die Gesundheit aller Bewohner.
Welche Versicherung zahlt bei Wasser im Mauerwerk?
Es gibt nicht die eine Wasserschaden-Versicherung. Stattdessen greifen je nach Ursache und Schadensort verschiedene Policen – oder eben keine. Das Zusammenspiel von Wohngebäude-, Hausrat-, Haftpflicht- und Elementarschadenversicherung ist komplex, lässt sich jedoch klar nachvollziehen.
- Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden an der Bausubstanz wie Wänden, Decken, Estrich, Putz und Wärmedämmung, sofern sie durch eine versicherte Gefahr – etwa Leitungswasser, Sturm oder Hagel – verursacht wurden. Auch fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten wie Einbauküchen oder Einbauschränke gelten in der Regel als Gebäudebestandteile und sind mitversichert. Fest eingebaute Küchen und Schränke sind versichert, weil sie rechtlich als Gebäudebestandteil gelten (nicht als Hausrat). Lose Möbel oder freistehende Küchenmodule fallen dagegen unter die Hausratversicherung.
- Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Teppichen und Elektrogeräten, nicht jedoch an der Bausubstanz wie Wänden oder Decken. Sie kommt jedoch für alle Einrichtungsgegenstände auf, die infolge eines Wasserschadens beschädigt oder zerstört wurden.
- Die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein wird bei Starkregen, Oberflächenwasser, Rückstau und Hochwasser relevant. Sie kann zudem Schäden durch weitere Naturgefahren wie Schneedruck, Überschwemmung oder Erdrutsch abdecken.
- Die Privathaftpflichtversicherung kommt ins Spiel, wenn durch eindringendes Wasser fremdes Eigentum beschädigt wird – etwa beim Nachbarn.
Der maßgebliche Begriff im Versicherungsrecht lautet „bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser“, also Wasser, das entgegen seiner vorgesehenen Funktion aus Rohren oder Leitungen austritt. In der Regel wird nur bei diesem Tatbestand der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung ausgelöst.
Achtung!
Keine Versicherung zahlt für Baumängel, vernachlässigte Abdichtung oder jahrzehntelange Durchfeuchtung ohne plötzliches Ereignis.
Wohngebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung im Detail
Im Folgenden wird im Detail erläutert, in welchen Fällen Wohngebäude-, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung bei eindringendem Wasser durch das Mauerwerk greifen – und wann eine Leistung durch den Versicherer ausgeschlossen ist.
Wohngebäudeversicherung: Schäden an Wand, Keller und Fassade
Die Wohngebäudeversicherung ist der zentrale Versicherungsschutz für Schäden am Mauerwerk. Sie greift jedoch nur bei klar definierten versicherten Gefahren wie Leitungswasser, Sturm, Hagel und – sofern vereinbart – bei Elementarereignissen.
Bei einem Rohrbruch in der Außenwand oder im Erdreich neben der Kellerwand liegt ein klassischer Leitungswasserschaden vor. Die feuchte Kellerwand, der abplatzende Putz und die notwendige Sanierung der Abdichtung werden dann in der Regel von der Versicherung übernommen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Bei einem Einfamilienhaus in Hessen wurde 2022 ein unentdeckter Rohrbruch festgestellt, der über Monate Wasser ins angrenzende Mauerwerk sickern ließ. Die Wohngebäudeversicherung regulierte sowohl die Trocknungskosten als auch die Wiederherstellung der Wände.
Regenwasser, das über eine defekte Dachabdichtung in die Außenwand läuft, kann bei einem vorangegangenen Sturmschaden ebenfalls gedeckt sein. Nach Sturm Zeynep im Februar 2022 wurden zahlreiche solcher Schäden reguliert, sofern der Sturmschaden als auslösendes Ereignis nachgewiesen werden konnte.
Eindringendes Grundwasser wegen unzureichender Altbauabdichtung ist dagegen typischerweise nicht versichert. Versicherer argumentieren hier mit einem Baumangel oder vernachlässigter Instandhaltung. Auch bei allmählicher Durchfeuchtung, fehlender Wartung der Abdichtung oder offen stehenden Kellerfenstern während eines Unwetters kann der Versicherer Leistungen kürzen oder ganz ablehnen. Ein wichtiges Stichwort ist die grobe Fahrlässigkeit: Je nachdem, wie schwer ein Versäumnis war, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder anteilig („quoteln“). Deshalb lohnt es sich, die eigenen Versicherungsbedingungen und mögliche Zusatzbausteine für Elementarschäden genau zu prüfen.
Hausratversicherung: Nur der Inhalt des Raumes, nicht das Mauerwerk
Die Hausratversicherung übernimmt keine Reparaturen an der durchnässten Wand selbst. Sie ersetzt ausschließlich die beschädigten Gegenstände im betroffenen Raum – und auch das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dabei sind auch Schäden an Einrichtungsgegenständen und fest verbundenen Einbauten abgedeckt, sofern diese durch das versicherte Ereignis betroffen sind.
Ein konkretes Beispiel: Wasser dringt durch eine feuchte Kelleraußenwand ein und zerstört gelagerte Winterkleidung, Fahrräder, Teppiche sowie fest installierte Einbauten. Ist die Ursache ein versichertes Ereignis – etwa Leitungswasser durch Rohrbruch oder ein Elementarschaden bei vorhandenem Zusatzbaustein – kann der Hausrat ersetzt werden.
Die Abgrenzung ist jedoch streng. Die Hausratversicherung leistet bei bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser im Keller, nicht aber bei langsam aufsteigender Feuchtigkeit aus dem Erdreich.
Wichtig zu wissen: Wertgegenstände im Keller – etwa Akten, Elektronik, Schmuck oder Sammlungen – sind in vielen Tarifen nur eingeschränkt oder nur bis zu bestimmten Deckelungen abgesichert. Wertsachen über 50.000 € erfordern oft gesonderte Vereinbarungen. Versicherte sollten daher ihren Hausratwert und die tatsächliche Lagerung im Keller regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls die Versicherungssumme anpassen. Wertgegenstände sollten besonders geschützt und möglichst nicht dauerhaft im Keller gelagert werden.
Hinweis:
Die Hausratversicherung ersetzt im Schadensfall in der Regel den Wiederbeschaffungswert der beschädigten Gegenstände, während die Haftpflichtversicherung den tatsächlich entstandenen Schaden des Geschädigten ausgleicht, der meist dem Zeitwert entspricht.
Private Haftpflichtversicherung: Wenn eindringendes Wasser fremdes Eigentum schädigt
Bei Wasserdurchtritt durch Wände oder Decken in Mehrfamilienhäusern werden häufig Dritte geschädigt. Die Privathaftpflichtversicherung spielt dann eine zentrale Rolle bei der Regulierung. Verstopfte Abflüsse und defekte Rohre sind dabei häufige Ursachen für Wasserschäden, die zu Haftpflichtfällen führen können.
Ein typisches Szenario: Der Balkonablauf im dritten Obergeschoss ist verstopft, Wasser läuft über die Fassade und dringt durch die Außenwand in die darunterliegende Wohnung ein. Die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers kommt für die Schäden des Nachbarn auf – vorausgesetzt, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor.
Komplizierter wird es, wenn eine beschädigte Regenrinne seit Jahren nicht repariert wurde und Wasser dadurch in die Wand des Nachbarhauses läuft. Hier kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen oder im Extremfall ganz ablehnen.
Für Mieter ist die Abgrenzung wichtig: Die Privathaftpflicht gilt für Privatpersonen. Bei vermieteten Objekten kommen stattdessen die Gebäudehaftpflicht oder die Vermieterhaftpflicht zum Tragen. Die Hausverwaltung sollte in solchen Fällen frühzeitig eingebunden werden.
Info:
Grundsätzlich empfehlen Experten Deckungssummen von mindestens 10 Millionen € in der Privathaftpflichtversicherung. Die Kosten für Wasserschäden am Eigentum Dritter – inklusive Trocknungsmaßnahmen, Sanierung und möglicher Mietausfälle – können erheblich sein.
Elementarschadenversicherung und Grenzfälle: Starkregen, Grundwasser, Baumängel
Bei Wassereintritt durch das Mauerwerk ist häufig umstritten, ob ein versichertes Elementarereignis vorliegt oder ob die Ursache in einem baulichen Mangel beziehungsweise mangelnder Instandhaltung liegt. Diese Abgrenzung ist entscheidend für die Kostenübernahme. Eine Elementarschadenversicherung schützt vor Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch und Schneedruck.
Die Elementarschadenversicherung – ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung – deckt typischerweise Überschwemmung des Grundstücks, Rückstau, Hochwasser und Starkregen ab. Allerdings ist nicht jeder Wasserschaden im Keller automatisch ein Elementarfall. Der GDV definiert Überschwemmung als die Überflutung von Grund und Boden des versicherten Grundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 13. Januar 2025, Az. 12 U 30/24) stellt klar, dass das versehentliche Eindringen von Regenwasser über einen Lichtschacht nicht automatisch eine „Versicherung für Elementarschäden“ auslöst, weil dabei keine Überflutung von Grund und Boden des versicherten Grundstücks im Sinne der Bedingungen vorliegt, wenn lediglich punktuell Wasser in einen Lichtschacht läuft. Das Gericht hat entschieden, dass in einem solchen Fall kein versicherter Überschwemmungsschaden vorliegt, weil das Grundstück nicht flächig mit erheblichen Wassermassen überdeckt wurde und daher die typischen Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nicht erfüllt sind.
Grenzfälle bereiten regelmäßig Schwierigkeiten: Bei drückendem Grundwasser, Hangwasser oder Wasser, das über Lichtschächte eindringt, berufen sich Versicherer häufig auf Baumängel oder fehlende Präventionsmaßnahmen. In solchen Fällen liegt die Beweislast regelmäßig beim Eigentümer, der darlegen muss, dass die Abdichtung des Gebäudes ordnungsgemäß geplant und ausgeführt wurde.
Präventionsmaßnahmen wie Drainagen, Lichtschachtabdeckungen und Rückstauklappen sind nicht nur baulich sinnvoll, sondern können auch versicherungsrechtlich relevant werden. Eine regelmäßige Reinigung und Wartung der Abflüsse ist besonders wichtig, um Überschwemmungen durch verstopfte Entwässerungssysteme zu verhindern. Ohne installierte Rückstausicherungen verweigern viele Versicherer bei Rückstauschäden die Zahlung vollständig.
Bei Starkregenereignissen sollten Betroffene unbedingt Fotos der überschwemmten Grundstücksfläche anfertigen, um die Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen belegen zu können. Das Ergebnis fehlerhafter Bauausführung oder mangelhafter Wartung ist hingegen häufig, dass Wasserschäden nicht von der Versicherung übernommen werden.

Fotos der Überschwemmung sind wichtig für den Versicherungsnachweis, da bauliche Mängel oft nicht abgedeckt sind.
Baumängel, fehlende Abdichtung und schleichende Durchfeuchtung
Viele Schäden, bei denen Wasser hinter den Putz oder in das Mauerwerk eindringt, werden letztlich auf Konstruktionsfehler, veraltete Abdichtungen oder mangelnde Instandhaltung zurückgeführt. Schäden infolge fehlerhafter Bauausführung oder unzureichender Gebäudepflege gelten versicherungsrechtlich in der Regel nicht als versicherte Ereignisse, sodass in diesen Fällen häufig kein Versicherungsschutz besteht.
Bei einem Altbaukeller ohne funktionierende Außenabdichtung, in den nach jedem stärkeren Regen leicht Feuchtigkeit eindringt, sehen Versicherer keinen plötzlichen Schaden. Die Instandhaltungspflicht liegt beim Eigentümer und die Kosten für eine nachträgliche Abdichtung sind nicht versicherungsfähig.
Auch eine mangelhafte Lichtschachtentwässerung – wie im bereits erwähnten OLG-Frankfurt-Fall – führt zur Ablehnung. Wenn Regenwasser nicht ordnungsgemäß abgeführt wird und direkt am Kellerfenster ansteht, handelt es sich aus Sicht der Gerichte um ein Problem der Gebäudeinstandhaltung.
Bei falsch ausgeführter Perimeterdämmung oder Drainage kann allerdings ein Regressanspruch gegen den ursprünglichen Bauunternehmer bestehen. Dessen Betriebshaftpflichtversicherung wäre dann möglicherweise der richtige Ansprechpartner – vorausgesetzt, die Gewährleistungsfristen sind noch nicht abgelaufen.
Wenn die Ursache des Wassereintritts unklar ist, sollte frühzeitig ein Bausachverständiger eingeschaltet werden. Dessen Gutachten klärt nicht nur die technische Ursache, sondern dient auch als wichtiges Beweismittel in einem möglichen Rechtsstreit mit der Versicherung.
Vorgehen im Schadenfall: Was tun, wenn Wasser durch die Wand kommt?
Schnelles und richtiges Handeln im Schadensfall entscheidet maßgeblich über die spätere Regulierung und die Höhe der Sanierungskosten. Ein strukturiertes Vorgehen ist daher unverzichtbar.
Der erste Schritt ist immer die Sicherheit: In betroffenen Räumen sollte sofort der Strom abgeschaltet werden, besonders wenn Wasser an Steckdosen oder Verteilerkästen steht. Ein Stromschlag kann lebensbedrohlich sein.
Im nächsten Schritt gilt es, den Schaden zu begrenzen. Wasser sollte so gut wie möglich zurückgehalten werden – etwa durch Sandsäcke oder notfalls Handtücher. Durchnässte Gegenstände sind nach Möglichkeit in trockene Bereiche zu bringen, um Folgeschäden zu minimieren. Verstopfte Abflüsse sollten umgehend gereinigt werden, um weitere Wasserschäden durch Rückstau oder Überschwemmung zu verhindern.
Die Dokumentation ist entscheidend für die spätere Regulierung. Fertigen Sie Fotos und Videos von Außen- und Innenwänden, Wasserständen und der allgemeinen Wetterlage an. Notieren Sie Uhrzeiten und sichern Sie lokale Wetterwarnungen, etwa vom Deutschen Wetterdienst.
Die Sofortmeldung bei Wohngebäude- und Hausratversicherer sowie gegebenenfalls beim Haftpflichtversicherer sollte unverzüglich erfolgen. Schildern Sie den Schaden kurz und präzise und notieren Sie die Schadensnummer für die weitere Kommunikation.
Öffnen Sie keine Wände eigenmächtig und schlagen Sie keinen Putz ab, es sei denn, dies ist zur unmittelbaren Gefahrenabwehr erforderlich. Warten Sie die Freigabe des Versicherers oder eines beauftragten Gutachters ab, da eigenmächtige Eingriffe als Beweisvereitelung gewertet werden können.
Hinweis:
Zur weiteren Beweissicherung empfiehlt es sich, Feuchtemessprotokolle erstellen zu lassen, Handwerkerangebote einzuholen und – falls vorhanden – Feuerwehrberichte oder kommunale Einsatzprotokolle zu sichern. Diese Unterlagen können im Streitfall mit dem Versicherer entscheidend sein.
Häufig gestellte Fragen
1. Leistet meine Versicherung, wenn nach Starkregen Wasser durch die Kellerwand eindringt, obwohl keine Elementarschadenversicherung besteht?
2. Was ist, wenn die Versicherung behauptet, es handele sich um einen Baumangel oder um allmähliche Durchfeuchtung?
3. Übernimmt die Versicherung Kosten für Trocknung, Sanierung des Putzes und eventuelle Schimmelbeseitigung?
4. Wie gehe ich vor, wenn der Schaden bereits einmal reguliert wurde und jetzt erneut auftritt?
5. Kann die Versicherung den Vertrag kündigen, wenn mehrfach Wasser durchs Mauerwerk eingedrungen ist?
Zusammenfassung
Ob eine Versicherung zahlt, wenn Wasser durch das Mauerwerk eindringt, hängt von der Schadenursache und dem Versicherungsschutz ab. Naturgefahren wie Schneedruck, Überschwemmung und Starkregen können durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Baumängel und dauerhafte Feuchtigkeit trägt meist der Eigentümer. Eine regelmäßige Wartung und Reinigung der Abflüsse sowie die fachgerechte Abdichtung von Lichtschächten sind wichtige Präventionsmaßnahmen gegen Wasserschäden. Eine schnelle Meldung und gute Dokumentation erhöhen die Chancen auf eine Regulierung durch die Versicherung. Die Prävention durch Abdichtung und Drainage ist oft günstiger als eine Sanierung. Prüfen Sie Ihre Police und handeln Sie bei ersten Feuchtigkeitszeichen.


