Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen bilden die Grundlage für alle Leistungen der RONETEC Abdichtungstechnik GmbH.

Stand 15.10.2024

1. Umfang der Schadensanalyse und Arbeiten

1.1 Schadensanalyse am betroffenen Bereich

Im Rahmen der Schadensanalyse werden ein Vorgespräch, die Sichtung und eine messtechnische Überprüfung des vom Auftraggeber gemeldeten Feuchteschadens am angegebenen Bauteil oder Raum durchgeführt. Die Analyse umfasst nur das explizit genannte Bauteil oder den betroffenen Raum. Zusätzliche Bereiche oder Bauteile werden dabei nicht in Augenschein genommen oder untersucht. Dies schließt zum Beispiel Bauteilöffnungen, Leckageortungen oder Salzanalysen aus. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Feuchtigkeit an anderen nicht untersuchten Stellen vorhanden ist. Basierend auf den Ergebnissen des Termins erstellt die RONETEC Abdichtungstechnik GmbH ein Angebot zur Behebung des festgestellten Feuchteschadens und der ermittelten Ursache.

1.2 Schäden an anderen Bauteilen

Eine Untersuchung weiterer Bauteile oder Räume, bis hin zur Analyse des gesamten Gebäudes, kann bei Bedarf gesondert angeboten werden.

1.3 Umfang der Arbeiten

Die beauftragten Arbeiten werden von der RONETEC Abdichtungstechnik GmbH fachgerecht und entsprechend der anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Zusatzarbeiten und Einsatz weiterer Geräte

Sollten zusätzliche Arbeiten oder der Einsatz von Geräten notwendig sein, wird dies nach vorheriger Absprache und gemäß des tatsächlichen Material- und Arbeitsaufwands in Rechnung gestellt. Dies betrifft auch den Einsatz von Geräten wie Kränen, Baggern, Pumpen, Gerüsten oder ähnlichen technischen Hilfsmitteln, welche separat vereinbart werden.

3. Kosten für Strom- und Wasseranschluss

Die anfallenden Kosten für den Strom- und Wasserverbrauch trägt der Auftraggeber.

4. Abnahme der Arbeiten

Die durch die RONETEC Abdichtungstechnik GmbH erbrachten Leistungen werden gemäß § 640 BGB abgenommen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Fälligkeit der Rechnung

Nach Fertigstellung, Abnahme der Arbeiten und Erhalt der Rechnung ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort fällig.

5.2 Abschlagszahlungen

Beträgt die Auftragssumme mehr als 5.000,00 Euro und es wurde keine abweichende Regelung getroffen, hat die RONETEC Abdichtungstechnik GmbH Anspruch auf folgende Abschlagszahlungen:

  • 1/3 der Auftragssumme nach Beginn der Arbeiten,
  • 1/3 bei Erreichen der Hälfte der Fertigstellung,
  • Der Restbetrag nach Fertigstellung, Abnahme und Rechnungsstellung.
5.3 Änderung des Mehrwertsteuersatzes

Sollte sich der Mehrwertsteuersatz bis zur Fertigstellung der Arbeiten ändern, wird der bei der Abrechnung gültige Satz angewendet.

6. Gewährleistung und Rechte bei Mängeln

6.1 Gewährleistungsfrist

Für die ausgeführten Leistungen an den sanierten Bauteilen gewährt die RONETEC Abdichtungstechnik GmbH die gesetzliche 5-jährige Gewährleistung ab der Abnahme der Leistungen.

6.2 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

Die Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich nach § 634 BGB, sofern nicht anders geregelt. Die Haftung der RONETEC Abdichtungstechnik GmbH beschränkt sich auf die im Rahmen der Schadensanalyse festgestellten Feuchteschäden und deren Ursachen. Für Schäden an anderen Stellen oder Bauteilen wird nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Gesundheitsschäden oder Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

7. Kündigungsrechte

7.1 Kündigung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit gemäß § 648 BGB (freie Kündigung) oder fristlos aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) kündigen.

7.2 Kündigung durch den Auftragnehmer

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB.

7.3 Form der Kündigung

Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

8. Verbraucherstreitbeilegung

Die RONETEC Abdichtungstechnik GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

9. Gerichtsstand

Sind beide Parteien Kaufleute, so gilt der Sitz der RONETEC Abdichtungstechnik GmbH als ausschließlicher Gerichtsstand.

10. Nebenabreden und Schlussbestimmungen

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Weitere Vereinbarungen außerhalb des Vertrages und dieser AGB bestehen nicht. Abänderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Klausel unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt, eine Regelung zu finden, die dem gewollten Sinn der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.